Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Auftrag.jetzt, insbesondere beziehen sich die AGBs jedoch auf den Lead-Bereich von Auftrag.jetzt, nachfolgend als „uns/wir“ bezeichnet. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die mit dem Kunden geschlossen werden und gelten auch für zukünftige Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
Auftrag.jetzt stellt dem Kunden durch sie generierte Leads kostenpflichtig zur Verfügung.
Die Menge der Leads ist nicht kalkulierbar. Auftrag.jetzt übernimmt daher keinerlei Lieferverpflichtung und auch keine Haftung für die Qualität der Leads.
Die Auslieferung der Leads erfolgt an eine durch den Partner bestimmte Emailadresse. Leads gelten dabei als zugestellt, sobald die Übergabe per Mail erfolgt ist.
§ 3 Pflichten von Auftrag.jetzt
(1)Auftrag.jetzt verpflichtet sich, die im Angebot aufgeführte Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
(2)Auftrag.jetzt verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Daten, die vom Partner übermittelt werden und nicht für die öffentliche Darstellung seines Unternehmens oder zur Weitergabe an Dritte vorgesehen sind.
(3)Auftrag.jetzt verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit als Ansprechpartner zu fungieren und erreichbar zu sein, um einen ungestörten Kommunikationsfluss zu gewährleisten.
(4)Auftrag.jetzt verpflichtet sich gegenüber dem Partner die jeweils besten Leads zu generieren, übernimmt jedoch keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg des Leads.
(5)Auftrag.jetzt verpflichtet sich ausschließlich mit drei unterschiedlichen Unternehmen pro Stadt/Region zusammenzuarbeiten, um eine faire Vermittlung von Leads gewährleisten zu können.
§ 4 Vertragsabschluss, Mitwirkung und Pflichten des Kunden
(1)Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden zustande.
(2)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(3)Der Kunde versichert, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind und teilt Änderungen dazu spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit. Auf Verlangen erbringt er entsprechende Nachweise zur Richtigkeit der Daten.
(4)Der Partner verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu beachten.
(5)Der Partner verpflichtet sich, den übertragenen Lead nicht zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.
(6)Der Partner verpflichtet sich, den übermittelten Lead, oder Teile davon, nicht an Dritte, insbesondere zu Werbe- und Marketingzwecken weiterzugeben.
(7)Der Kunde stellt Auftrag.jetzt von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzung durch Inhalte und Verhaltensweisen frei und wird Auftrag.jetzt ggf. alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile ersetzen.
(8)Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Auftrag.jetzt von der Leistungspflicht befreit. Leistet Auftrag.jetzt dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
(9)Der Partner garantiert, dass er Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Gewerblichen Schutzrechten an den Materialien, Inhalten und Leistungen ist, und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem räumt der Kunde Auftrag.jetzt während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos sowie Mediadaten (insb. Fotografien) des Kunden für notwendige Marketingkampagnen ein.
§ 5 Rechteinräumung
(1)Auftrag.jetzt räumt dem Partner das Recht zur Nutzung der von ihm erbrachten Dienstleistung ausschließlich während der Vertragslaufzeit ein. Eine Ausnahme besteht hierbei für Textleistungen und Videos, sofern die Urheberrechte laut Leistungsbeschreibung auf den Partner übergehen.
(2)Die Rechtseinräumung hinsichtlich Webseiten erfolgt unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung und erlischt mit Beendigung des Vertrags.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
(1)Es gilt die in dem Angebot aufgeführte und vereinbarte Vergütung.
(2)Die aufgeführten Preise verstehen sich – soweit nicht schriftlich anders vereinbart - als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(3)Mit jedem übermittelten Lead findet mit Vertragsabschluss eine Vorautorisierung über den, im Angebot vereinbarten Betrag, pro Lead mittels Kreditkarte oder Lastschrift statt. Der Partner hat für die ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Rückläufer werden mit der in (7) angeführten Mahngebühr berechnet. Der Partner hat Auftrag.jetzt Änderungen seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen.
(4)Auftrag.jetzt ist berechtigt, das Konto des Partners mit dem jeweils vereinbarten, fälligen Betrag, nach Übermittlung des Leads zu belasten.
(5)Die Rechnungsstellung erfolgt unter Auflistung der gesamten, in Rechnung gestellten Leads, monatlich und wird mit dem vorautorisierten Betrag verrechnet.
(6)Nach fehlgeschlagener Abbuchung wird die Lieferung eingestellt, bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Die durch die fehlgeschlagene Abbuchung entstehenden Kosten und der daraus resultierende Bearbeitungsaufwand von Auftrag.jetzt wird dem Partner mit €20,00 in Rechnung gestellt.
(7)Der Partner, hat die Zahlung nach fehlgeschlagener Abbuchung unverzüglich nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 7 Werktage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Geschieht dies nicht, werden Mahngebühren in Höhe von €15,- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro erstellter Mahnung zuzüglich dem Rechnungsbetrag erhoben.
Ein schwebendes Reklamationsverfahren berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung nicht zu leisten.
(8)Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren und Steuern zu bezahlen, die durch seine Dienstnutzung oder durch die von ihm bezeichneten Dritten entstehen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form kostenlos. Für eine postalische Zustellung fallen entsprechende Gebühren an.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
(1)Der Vertrag wird, sofern nicht anders beschlossen, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2)Der Vertrag ist nach jeder zehnten vermittelten anfrage, ohne Angabe von Gründen kündbar.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 8 Kündigung des Vertrags, Folgen vorzeitiger Vertragsbeendigung
(1)Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen andere wichtige Kundenpflichten verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund, welcher zur Sperrung oder fristlosen Kündigung führen kann, liegt vor, wenn der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Infrastruktur oder des Produkts beeinträchtigen oder Verletzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen.
(2)Ist eine Rückkehr zu vertragsgemäßem Verhalten möglich, ist eine fristlose Kündigung nur zulässig, wenn eine Abmahnung mit Fristsetzung erfolgslos geblieben ist.
§ 9 Mängelrechte des Partners
(1)Sollte die vereinbarte Dienstleistung mangelhaft erbracht worden sein, so kann der Partner offensichtliche Mängel nur unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung rügen.
(2)Bei ordnungsgemäßer Rüge ist Auftrag.jetzt verpflichtet, den Mangel zu beseitigen und haftet nur bei Fehlschlagen auf Schadensersatz
- unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schadens bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3)Die Haftungsbeschränkungen nach (2) gelten in gleicher Weise für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Auftrag.jetzt.
(4)Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- soweit Auftrag.jetzt einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat,
- der Partner Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Der Partner verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Auftrag.jetzt oder im Auftrag von Auftrag.jetzt handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Jede Partei ist verpflichtet, solche nicht allgemein zugänglichen betrieblichen Informationen nur für Zwecke dieses Vertrages einzusetzen und zu nutzen und gegenüber Dritten jederzeit strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages weiter.
(2)Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten. Alle Mitarbeiter beider Vertragsparteien sind durch deren Anstellungsverträge zur Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich definierten Leistung zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen
auch insofern nach Vertragsbeendigung fort.
§ 11 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
(1) Der Partner räumt Auftrag.jetzt während der Vertragslaufzeit die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Kunden für Google AdWords-Kampagnen, Landing-Pages und für gespiegelte Webpages kostenfrei ein.
(2)Auftrag.jetzt stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstige Rechte an den vom Partner übermittelten , angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Kunden eingeräumt sind. Auftrag.jetzt stehen alle notwendigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos zu, um Werbekampagnen zu Nutzen der Leadgenerierung zu schalten.
(3)Der Partner hat keinen Anspruch auf die Rechte der Marketingmaßnahmen, Herausgabe der erstellten Kampagnenstrukturen, Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die Kampagnenstruktur-Informationen und die Daten zur Erfolgsmessung abgerufen werden können.
§ 12 Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm während der Zusammenarbeit unter Geltung dieses Kooperationsrahmenvertrages bekannt werdenden Informationen über die geschäftlichen und sonstigen Angelegenheiten des Auftraggebers, deren Vertrags-, Kooperationspartner und deren Kunden sowie der dort beschäftigten Personen strikt vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Diese Pflichten werden durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Falls vom Auftragnehmer Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung einzelner Projekte betraut werden, werden diese vom Auftragnehmer schriftlich entsprechend o.g. Absatz zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und unverzüglich an den Auftraggeber gemeldet.
(2) Erhaltene Informationen dürfen nur an diejenigen angestellten Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, den die Zusammenarbeit einbezogen sind, und zwar nur in dem Maße, wie dies der Aufgabenstellung des Mitarbeiters im Rahmen der Zusammenarbeit entspricht.
(3) Externen Beratern dürfen Informationen zur Verfügung gestellt werden, soweit diese Berater einer Berufsverschwiegenheitspflicht unterliegen kann dies für die Zusammenarbeit notwendig und zweckmäßig ist.
(4) Informationen dürfen Dritten dann überlassen werden, wenn der offenbarende Vertragspartner dem zuvor schriftlich zugestimmt hat. Ist der Dritte mit dem empfangenden Vertragspartner ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG und ist seine Einbeziehung für das Projekt notwendig und zweckmäßig, darf der andere Vertragspartner der Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.
§ 13 Sonstige Haftung
Die unter § 8 genannten Haftungsbeschränkungen gelten in Fällen sonstiger Haftung entsprechend.
§ 14 Sonstiges
(1) Die AGB von Auftrag.jetzt schließen die Anwendung der AGB des Kunden aus. Sie können nur durch schriftliche Vereinbarung ersetzt oder ergänzt werden.
(2)Evtl. abweichende Vereinbarungen in der Leistungsbeschreibung haben gegenüber den AGB Vorrang.
(3)Alle nach diesen AGB abzugebenden Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(4) Ergänzend und als Ersatz für einzelne unwirksame Bestimmungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5)Gerichtsstand ist, soweit nicht gesetzlich zwingend ausgeschlossen, Heilbronn. Auftrag.jetzt ist jedoch in allen Fällen berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.